Rat Einigt Sich Auf Gemeinsamen Standpunkt Zum Chips Act

Die europäischen Minister haben am Donnerstag (1. Dezember) ein Mandat zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen über den „Chips Act“ gebilligt.

Die Gesetzgebung ist Teil umfassenderer Bemühungen der EU, die europäischen Halbleiterproduktionskapazitäten zu erhöhen und einen Mechanismus zur Vorwegnahme und Bewältigung von Versorgungskrisen einzuführen. Chips sind kleine, aber grundlegende Komponenten für alle elektronischen Geräte.

Ein weltweiter Mangel hat in den letzten Jahren die Herstellung zahlreicher Produkte, von PlayStations bis hin zu Autos, gestört und die Europäische Kommission veranlasst, diesen Vorschlag vorzulegen. Der vom EU-Rat angenommene und von der tschechischen Ratspräsidentschaft vermittelte Text enthält einige wichtige Änderungen.

„Die EU muss ihre übermäßige Abhängigkeit von den weltweit führenden Halbleiterherstellern in Asien und den USA verringern und nimmt mit dem Chips-Gesetz die Dinge selbst in die Hand“, sagte der tschechische Minister für Industrie und Handel Jozef Síkela.

Mega-Fabriken

Halbleiter sind hoch entwickelte Technologien, deren Entwicklung extrem langwierig und kapitalintensiv ist. Daher ist diese komplexe Lieferkette durch eine starke Konzentration von Produktionskapazitäten in Fernostasien und von Design-Know-how in den Vereinigten Staaten gekennzeichnet.

Um diesen „strategischen Abhängigkeiten“ entgegenzuwirken, wird mit dem Chip-Gesetz ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der die Bedingungen festlegt, unter denen öffentliche Mittel zur Finanzierung neuer Anlagen in Europa, den sogenannten Mega-Fabriken, bereitgestellt werden können, indem das Konzept der „first-of-a-kind“ eingeführt wird.

Mit anderen Worten: Diese Mega-Fabriken müssen die technologischen Kapazitäten in Europa erheblich voranbringen. Die Definition des Begriffs „first-of-a-kind“-Einrichtungen stand im Mittelpunkt der Verhandlungen im Rat, da der Innovationsbedarf auf Elemente wie Rechenleistung und Energieeffizienz ausgedehnt wurde.

Die Anforderungen, die diese Mega-Fabriken erfüllen müssen, wurden ebenfalls verschärft, insbesondere da sie positive Spillover-Effekte auf die gesamte Halbleiter-Wertschöpfungskette in der EU haben müssen.

Diese Verpflichtung ist ein Symptom für die weit verbreitete Sorge der Mitgliedstaaten, dass diese Mega-Fabriken nur denjenigen zugutekommen würden, die über ein größeres Budget verfügen und in der Lage sind, diese kostspieligen Anlagen zu subventionieren. Der „Spillover-Effekt“ könnte demnach verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel als Forschungszentrum oder Ausbildungsprogramm.

Wenn die Kommission den Antrag für eine solche Fabrik bewertet, muss sie Aspekte wie die finanzielle Tragfähigkeit des Geschäftsplans und die Bereitschaft des Gastlandes zur Errichtung der Anlage berücksichtigen.

Die Kommission kann die Erstzulassung jederzeit widerrufen, wenn die Fabrik die Anforderungen nicht mehr erfüllt, allerdings nur nach Rücksprache mit dem Europäischen Halbleiterausschuss, einem Gremium, in dem Vertreter der nationalen Regierungen sitzen.

Darüber hinaus können Mega-Fabriken in dringenden Fällen von „übergeordnetem öffentlichen Interesse“ in Abweichung von den EU-Umweltverfahren errichtet werden.

Finanzierung

Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Initiative „Chips für Europa“, ein neues Programm, das sich mit Halbleitern befasst.

Mit der Initiative werden der Aufbau fortschrittlicher Designkapazitäten, die Entwicklung von Spitzenchips, der Aufbau von Ingenieur- und Technologiekapazitäten, die Schaffung eines Netzes von Kompetenzzentren (mindestens eines pro Mitgliedstaat) und die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMUs in der Halbleiterlieferkette.

Die Initiative wird mit 1,65 Milliarden Euro aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon Europe für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen und mit 1,25 Milliarden Euro aus dem Programm „Digital Europe“ für den Aufbau von Kapazitäten finanziert.

Der Teil „Digital Europe“ sollte ursprünglich nur 400 Millionen Euro erhalten, die von Horizon Europe umgeschichtet werden sollten.

Um die ursprüngliche Mittelzuweisung von 3,3 Milliarden Euro beizubehalten, hat die tschechische Präsidentschaft eine Erklärung des Rates vorgelegt, in der die Kommission aufgefordert wird, vor den Haushaltsberatungen der EU nach alternativen Lösungen zu suchen.

Krisenmanagement

Die Kommission und die EU-Länder wollen außerdem einen Frühwarnmechanismus einrichten und mögliche Engpässe im Krisenfall aufzeigen.

Im Krisenfall könnte die Kommission vorrangige Aufträge an Megafabriken für kritische Sektoren wie Verteidigung und Gesundheitswesen oder gemeinsame Beschaffungsaufträge nach dem Vorbild der COVID-19-Impfstoffe erteilen. Im Rat wurde ausführlich darüber diskutiert, ob der Automobilsektor als kritisch eingestuft werden sollte, aber schließlich wurde diese Idee fallen gelassen, da sie den Anwendungsbereich zu sehr ausgeweitet hätte.

Ein Krisenstadium könnte auf Antrag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit im Rat aktiviert werden. In Krisenfällen könnte die EU-Exekutive auch obligatorische Informationsanfragen stellen, die von den Mitgliedstaaten so abgestimmt werden, dass sie Schutzmaßnahmen in Bezug auf Verhältnismäßigkeit und Sicherheitsinteressen beinhalten.

Die Nichteinhaltung der Informationspflichten und der Prioritätsanordnungen könnte zu erheblichen Geldstrafen führen, in den schwersten Fällen zu täglichen Geldstrafen in Höhe von bis zu 1,5 % des weltweiten Tagesumsatzes.

Bildung des Konsortiums

Um öffentliche Mittel zu erhalten, wurde mit dem Chips-Gesetz die Rechtsform der Europäischen Chip-Infrastruktur-Konsortien (ECIC) eingeführt.

Dieses Modell löste jedoch eine Kontroverse aus, da kleinere Mitgliedstaaten der Ansicht waren, dass diese Strukturen in der Regel größere Mitgliedstaaten begünstigen, die die Führung bei Projekten übernehmen, und den Nutzen eines neuen Instruments zusätzlich zu den traditionellen Forschungskonsortien infrage stellten.

Schließlich wurde das ECIC im Text beibehalten, ob es bis zum Ende der Verhandlungen überlebt ist allerdings ungewiss.

Kompetenzzentren

Der Text des Rates erweitert die Definition von Kompetenzzentren als Teil eines paneuropäischen Netzwerks, um sich auch auf Integrationstechnologien und Systemdesign zu konzentrieren. Die Forderung nach einem Kompetenzzentrum in jedem EU-Land wurde in letzter Minute wieder aufgenommen.

Quelle : Euractiv

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