Deutschland/Tadschikistan: Nach Abschiebung inhaftiert


Berlin (10/03 – 25)

Vor einem Jahr schob Deutschland einen Aktivisten der dortigen Exil-Oppositionsbewegung, der seit 2009 in Dortmund lebte, nach Tadschikistan ab. Was dann geschah, ist ein schockierendes Beispiel dafür, was passieren kann, wenn Deutschland bei seinen verstärkten Bemühungen, erfolglose Asylbewerber abzuschieben, die Sicherheitsvorkehrungen nicht einhält . Der Bundestag hat der Polizei in diesem Monat größere Befugnisse zur Durchführung von Abschiebungen eingeräumt.

Der Aktivist Abdullohi Shamsiddin, 33, wurde am 18. Januar 2023 nach Tadschikistan abgeschoben. Er wurde bei seiner Ankunft von den Sicherheitsdiensten festgenommen. Zwei Monate später wurde er wegen versuchten Umsturzes der Verfassung für schuldig befunden und zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. In einem unfairen Verfahren wurden keine glaubwürdigen Beweise vorgelegt.

Tadschikistan, ein überwiegend muslimisches Land mit 9,7 Millionen Einwohnern in Zentralasien, wird von einem der dienstältesten Autokraten der Welt regiert. Präsident Emomali Rahmon ist seit 1992 an der Macht. Er hat ein hartes Vorgehen gegen die Menschenrechte angeführt, insbesondere seit 2015, als die größte Oppositionspartei, die Islamische Renaissance-Partei Tadschikistans (IRPT) und Gruppe 24, eine weitere Oppositionsgruppe, verboten wurden. Das Europäische Parlament äußerte diesen Monat seine Besorgnis über die „staatliche Repression gegen unabhängige Medien“ im Land.

Seit 2021 unterdrückt die Regierung Proteste in der Region des Autonomen Gebiets Gorno-Badachschan brutal, was zu vielen Todesopfern führt.

Die Bundesregierung erkannte im vergangenen Jahr auf eine parlamentarische Anfrage zum Fall Shamsiddin die Menschenrechtskrise in Tadschikistan an. „Die Grundfreiheiten der Bürger, insbesondere die Meinungs- und Religionsfreiheit, sind in Tadschikistan stark eingeschränkt“, hieß es. Mitglieder der IRPT werden regelmäßig „inhaftiert und zu langen Haftstrafen verurteilt“, fügte die Regierung hinzu.

Shamsiddins Vater, ein Flüchtling in Deutschland, ist ein hochrangiges IRPT-Mitglied. Dies machte Shamsiddins erzwungene Rückkehr zu einem besonders wertvollen Geschenk für die autoritären Führer Tadschikistans.

Nach Angaben von Familienangehörigen wurde Shamsiddin über zwei Monate lang in einer abgedunkelten Isolationszelle festgehalten und misshandelt. Er hat an Gewicht verloren und ihm wurde die medizinische Versorgung verweigert. Als ihn ein deutscher Botschaftsbeamter besuchte, waren acht Gefängniswärter anwesend.

Dutzende seiner Freunde und Verwandten in Tadschikistan wurden auf der Grundlage von Kontakten befragt, die die tadschikischen Behörden von Shamsiddins Mobiltelefon abgerufen hatten, einem Gerät, das sie erhalten hatten, weil ihnen deutsche Polizeibeamte es gegeben hatten. Saidumar Saidov, ein Cousin von Shamsiddin, wurde im vergangenen Juli wegen eines kurzen Social-Media-Beitrags über Shamsiddins Fall zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Shamsiddin hätte niemals abgeschoben werden dürfen, da das Völkerrecht, einschließlich mehrerer Verträge, an die Deutschland gebunden ist, die „Zurückweisung“ verbietet, also die Rückführung einer Person in ein Land, in dem ihr Folter oder grausame oder unmenschliche Behandlung droht.

Shamsiddin, verheiratet und Vater zweier kleiner Kinder, stellte in Deutschland drei erfolglose Asylanträge. Sein Fall ist komplex. Nach seiner Ankunft in Deutschland änderte er seinen Namen und ist mehrfach vorbestraft. Anscheinend entschieden sich die örtlichen Behörden und Gerichte aus diesen Gründen dafür, Tadschikistan-Experten nicht aufzunehmen, die sagten, es sei sehr wahrscheinlich, dass er bei seiner Rückkehr inhaftiert und misshandelt würde.

Die wahre Identität Shamsiddins war den deutschen Behörden bereits vor seiner Abschiebung bekannt, wie Beamte der tadschikischen Botschaft in Berlin im Juni 2022 bestätigt hatten. Shamsiddins Frau, eine tadschikische Staatsbürgerin, hat in der Europäischen Union den Flüchtlingsstatus.

Die Entscheidung Deutschlands, Shamsiddin abzuschieben, hatte schwerwiegende Folgen, da Tadschikistan dafür berüchtigt ist, seine Gegner im Ausland zu verfolgen. Viele Oppositionsanhänger zogen nach der Razzia im Jahr 2015 ins Ausland.

Im Jahr 2016 veröffentlichte HRW Ergebnisse, die auf Duschanbes Strategie hinwiesen, im Ausland lebende Aktivisten anzugreifen, zu entführen oder ihre Abschiebung anzustreben. Seitdem kam es zu Abschiebungen von Oppositionellen aus vielen Ländern, darunter auch aus Österreich und Deutschland, nach Tadschikistan.

Die tadschikische Regierung verhört regelmäßig in Tadschikistan ansässige Verwandte von im Exil lebenden Aktivisten, um diese Aktivisten unter Druck zu setzen, ihre Kampagnen einzustellen. Im vergangenen September protestierte eine Gruppe tadschikischer Aktivisten in Berlin gegen den Besuch von Präsident Rahmon. In den folgenden Tagen befragten die Behörden in Tadschikistan rund 50 Angehörige der Protestierenden in Berlin und hielten einige davon mehrere Tage lang fest.

Mehrere Bundestagsabgeordnete verfolgen den Fall Shamsiddin. Die Bundesregierung sollte Tadschikistan dazu drängen, seine Menschenrechtsverletzungen zu beenden, Shamsiddin freizulassen und ihm die Ausreise zu ermöglichen. Da Tadschikistan derzeit eine engere Anbindung an Europa anstrebt, hat Deutschland in seinen Verhandlungen mit Duschanbe einen Einfluss, wenn es bereit ist, diesen zu nutzen.

Berlin sollte auch untersuchen, wie Shamsiddin abgeschoben wurde, obwohl ihm bekanntlich die Gefahr von Folter oder unmenschlicher Behandlung drohte, um sicherzustellen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen.

Das ist dringend. Im November wurde ein weiterer tadschikischer Oppositioneller aus Deutschland abgeschoben. Bilal Qurbanaliev war im vergangenen September einer der Demonstranten gegen Rahmon. Er befindet sich derzeit in Tadschikistan in Haft. Und im Dezember wurde in Deutschland ein Tadschike wegen Terrorismusvorwürfen festgenommen. Die Vorwürfe sind schwerwiegend und sollten untersucht werden. Er sollte jedoch nicht nach Tadschikistan abgeschoben werden, wenn die Gefahr besteht, dass er dort gefoltert wird.

Quelle: Human Rights Watch

Total
0
Shares
Related Posts