Nach nächtlichen Verhandlungen in Brüssel hat die EU eine informelle Einigung über ihre erste Rechtsvorschrift zur Bekämpfung von Methanemissionen im Energiesektor erzielt. Ab 2030 sind auch Importeure fossiler Brennstoffe im Visier des Gesetzes.
Um drei Uhr morgens am Mittwoch (15. November) wurden die Verhandlungen über die EU-Rechtsvorschrift zur Bekämpfung von Methanemissionen im Energiesektor abgeschlossen. Bei Methan handelt es sich um den weltweit zweitgrößten Treiber des Klimawandels.
„Die Europäische Union führt endlich verbindliche Maßnahmen zur Reduzierung des Klimakillers Methan ein“, sagte die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus, die das Abkommen im Namen des Europäischen Parlaments ausgehandelt hat.
Ihre Amtskollegin, die spanische Ministerin für den ökologischen Wandel Teresa Ribera, die die 27 Länder der EU bei den Gesprächen vertrat, lobte den „großen Erfolg“, der „einen entscheidenden Beitrag zu den Klimaschutzmaßnahmen“ darstelle.
Angesichts der am 30. November beginnenden Weltklimakonferenz COP28 wollten alle Klimaschützer etwas vorzeigen können. Denn China und die USA haben bereits ihre eigenen Pläne zur Bekämpfung von Methan angekündigt.
„Ich bin sehr froh, dass wir mit vollen Händen zur UN-Klimakonferenz nach Dubai gehen werden“, sagte Paulus in einer Erklärung.
Die politische Einigung ist vorläufig und muss nun von den Ministern der Mitgliedsländer und dem Parlament genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Die offizielle Genehmigung gilt aber als reine Formalität.
Im Gegensatz zu CO2 wird Methan derzeit weder wirklich überwacht noch bekämpft. „Methan war im toten Winkel unserer Klimastrategie. Das ist jetzt nicht mehr der Fall“, sagte Pascal Canfin, ein französischer liberaler Abgeordneter, der dem Verhandlungsteam des Parlaments angehörte.
Allerdings wird der Landwirtschaftssektor, der 53 Prozent der Methanemissionen in der EU ausmacht, von dem Gesetz nicht erfasst.
Verpflichtung zur Erfassung und Reparatur
Kernstück der EU-Methanverordnung ist die Verpflichtung der Energieunternehmen, Lecks in der Öl- und Gasinfrastruktur zu erkennen und zu reparieren. Diese Verpflichtung wird sich eines Tages auch auf die Einfuhr fossiler Brennstoffe beziehen, die einen großen Teil der Methanemissionen in der EU verursachen.
Gleichzeitig muss die EU eine umfassende Datenbank für Methanemissionen in der EU einrichten.
Bei der Identifizierung und Reparatur von Leckagen (LDAR) einigten sich die Verhandlungsführer auf Grenzwerte von 17 Gramm Methan pro Stunde für Leckagen unter Wasser, fünf Gramm für unter der Erde und ein Gramm für oberirdische.
Wie von der Industrie gefordert, wird die Europäische Kommission ermächtigt, diese Grenzwerte ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes durch einen Durchführungsrechtsakt zu ändern.
Die Einfuhren von Öl und Gas, die 80 Prozent des EU-Verbrauchs ausmachen, werden ebenfalls erfasst. Ab 2027 müssen die Importeure Daten übermitteln, deren Qualität den EU-Standards entspricht.
Die erste Phase konzentriert sich auf die Datenerfassung und die Einrichtung eines globalen Überwachungsinstruments für Methanemittenten und eines Schnellreaktionsmechanismus für Großemittenten. Darauf folgen Maßnahmen zur Gewährleistung einheitlicher Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungsmaßnahmen, die ab 2027 gelten werden.
Auch hier wurde die Kommission ermächtigt, drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Standards für die Methanobergrenze, die aufgrund der Lieferung entstehen darf, festzulegen.
Erzeuger, deren fossile Brennstoffe mit hohen Methanemissionen verbunden sind, werden dann von Geschäften mit EU-Importeuren oder von der Verlängerung bestehender Verträge ausgeschlossen.
Importeure, deren Verträge langfristig angelegt sind, werden aufgefordert, „ihr Bestmögliches“ zu tun, um ihre Lieferanten zu überzeugen, ähnliche neue Klauseln zu akzeptieren.
Verträge wie zwischen der österreichischen OMV mit Gazprom, der das Unternehmen verpflichtet, bis 2040 russisches Gas zu beziehen, sind also nicht betroffen.
Produzenten mit Sitz in den USA oder Russland – den beiden größten Methanverursachern – werden dennoch betroffen sein.
Ab 2030 werden also Höchstwerte für die Methanintensität gelten, was bedeutet, dass EU-Importeure das weltweit schmutzigste Gas, Öl und die Kohle nicht mehr kaufen dürfen.
Ob es zu einem Importverbot kommt oder nicht, hängt von den von der Europäischen Kommission festgelegten Standards und der Bereitschaft der EU-Länder ab, diese durchzusetzen.
„Die zuständigen Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten werden die Befugnis haben, Verwaltungssanktionen zu verhängen, wenn diese Bestimmungen nicht eingehalten werden“, heißt es in einer Erklärung des EU-Ministerrats.
Anders als bei den europäischen Kartellvorschriften werden die möglichen Sanktionen nicht auf dem weltweiten Umsatz basieren.
Meldepflicht
Auf nationaler Ebene wird das Gesetz von Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Europa produzieren, verlangen, 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes mit der Berichterstattung zu beginnen. Die Daten dürften anschließend immer detaillierter werden, da die Unternehmen zwei Jahre später jeden Standort einzeln messen müssen.
Vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes muss jede einzelne Methanquelle in der EU – von stillgelegten Kohleminen bis zu frisch gebohrten Ölquellen – gemeldet werden. Die Berichterstattung erfolgt jährlich, die Inspektionen mindestens alle drei Jahre.
Minen, die älter als 70 Jahre sind, fallen nicht unter das Gesetz. Das Gleiche gilt für Bergwerke, die seit mehr als zehn Jahren geflutet oder verschlossen sind. Öl- und Gasbohrungen, die vor mehr als 30 Jahren geschlossen wurden, werden ebenfalls vom Gesetz nicht berücksichtigt.
„Das Ergebnis ist mehr, als wir uns anfangs erhofft hatten“, sagte eine EU-Quelle, die sich in den Verhandlungen für ein ehrgeizigeres Klimaschutzziel eingesetzt hatte.
Quelle : Euractiv