EU-mindeststeuern Auf Energie: Keine Einigung in Sicht

Die EU schreibt Mindeststeuern auf verschiedene Energieträger vor, bisher jedoch ohne Berücksichtigung ihrer Klimafolgen. Die Verhandlungen zur Anpassung der Energiesteuerrichtlinie an die Klimaziele stecken jedoch seit zwei Jahren fest.

Im Gegensatz zu anderen EU-Gesetzen, müssen Steuerangelegenheiten im Rat der EU-Mitgliedsstaaten einstimmig beschlossen werden. Faktisch hat damit jeder Mitgliedstaat ein Vetorecht und kann einen Gesetzesentwurf blockieren.

Andere Institutionen, wie zum Beispiel das Europäische Parlament, können lediglich Empfehlungen für das weitere Vorgehen der nationalen Regierungen abgeben.

Die Überarbeitung der zuletzt vor zwanzig Jahren aktualisierten Energiesteuerrichtlinie war ein wichtiger Bestandteil des sogenannten ‚Fit for 55‘-Klimapakets der Europäischen Kommission. Das im Juli 2021 vorgestellte Paket zielt darauf ab, die CO2-Emissionen in Europa im Einklang mit den Zielen des Green Deal zu senken.

Während der größte Teil des Pakets bereits verabschiedet wurde, steckt die Energiesteuerrichtlinie jedoch weiterhin fest.

Insbesondere Meinungsverschiedenheiten über ein Ende der Steuerbefreiungen für Flug- und Schiffskraftstoffe haben die Verhandlungen ins Stocken gebracht. Laut Diplomatenkreisen gab es bisher kaum Fortschritte in dieser Angelegenheit.

Die Energiekrise, die durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine ausgelöst wurde, hat die Verhandlungen zusätzlich verzögert. Die Regierungen zeigen nur wenig Interesse daran, die Steuerlast zusätzlich zu den bereits hohen Energiekosten zu erhöhen.

Innerhalb des Rates gab es „keine Positionsänderungen oder etwas anderes, das einen Durchbruch möglich machen würde“, hieß es.

Während sich die EU-Kommission im Mai noch optimistisch gezeigt hatte, dass eine Einigung bis Jahresende möglich sei, wollte sie dies auf Nachfrage von Euractiv nicht mehr bestätigen.

Ein EU-Beamter sagte lediglich, dass die Kommission die Mitgliedstaaten ermutige, weiterhin konstruktiv auf eine möglichst baldige Annahme des Vorschlags hinzuarbeiten.

Die spanische Regierung, die derzeit den rotierenden Ratsvorsitz innehat und daher die Verhandlungen leitet, antwortete nicht auf eine Anfrage zum aktuellen Stand der Richtlinie.

Kraftstoffunternehmen fordern Maßnahmen

Während die EU-Verhandlungen nicht vorankommen, wird von außen Druck ausgeübt, um Fortschritte zu erzielen.

Letzte Woche forderte die Kraftstoffindustrie die Diplomaten nachdrücklich auf, das Gesetz voranzutreiben und die Länder aufzufordern, die neue Steuerregelung wieder in Gang zu bringen.

Ein von führenden Öl- und Biokraftstoffverbänden unterzeichnetes Schreiben wurde an die mit dem Dossier beauftragten nationalen Verhandlungsführer gesandt und forderte Fortschritte bei der Überarbeitung. Die Fertigstellung der Energiesteuerrichtlinie werde die notwendigen preislichen Anreize bieten, um die Produktion grüner Kraftstoffe anzukurbeln, argumentierten sie.

Die Industrie zeigte sich besorgt darüber, dass die Mitgliedstaaten nicht wussten, dass sie die Überarbeitung der Richtlinie unterstützen, und versuchte daher, ihren Standpunkt deutlich zu machen.

Das Schreiben wurde im Vorfeld einer von der spanischen Ratspräsidentschaft organisierten Arbeitsgruppe am Mittwoch (8. November) versandt, in der die Länder ihre Ansichten über das ruhende Dossier austauschen sollten.

„Derzeit befürchten wir, dass der Mangel an Fortschritten bei den Verhandlungen über die Neufassung der Energiesteuerrichtlinie dazu führen wird, dass der Vorschlag zurückgezogen wird. Wir fordern daher die Fortsetzung der Verhandlungen, sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene“, heißt es in dem Schreiben.

„In Anbetracht der Meinungsverschiedenheiten im Rat bezüglich der Steuerbefreiungen für den innereuropäischen Luft- und Seeverkehr empfehlen wir die Beibehaltung des zehnjährigen Mindeststeuersatzes von Null Prozent für nachhaltige Kraftstoffe in diesen Branchen“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Die Unterzeichner fordern außerdem, dass der Steuersatz den Anteil nachhaltiger Kraftstoffe in fossilen Kraftstoffmischungen berücksichtigt, wenn 10 Prozent einer Benzinmischung aus Ethanol bestehen. Dieser Prozentsatz sollte mit einem anderen Steuersatz besteuert werden, als in der Energiesteuerrichtlinie festgelegt ist, argumentieren sie.

Die derzeitige Regelung sieht eine Besteuerung auf der Grundlage des Kraftstoffprodukts vor, sodass ein Gemisch aus Biokraftstoffen und Benzin als 100 Prozent fossiler Kraftstoff besteuert wird.

Die Industrie ist seit langem „besorgt über die ungerechte Diskriminierung verschiedener erneuerbarer Kraftstoffe“, so David Carpintero, Direktor des Bioethanolhandelsverbands ePURE.

„Es widerspricht einfach dem gesunden Menschenverstand, pflanzenbasierte Biokraftstoffe mit nachgewiesener Nachhaltigkeit und Treibhausgasreduzierung so zu behandeln, als wären sie fossile Kraftstoffe“, sagte er gegenüber Euractiv. „Das Ziel sollte einfach lauten: Die Energiebesteuerungspolitik der EU sollte mit ihren Klimazielen in Einklang gebracht werden und nicht gegen sie arbeiten.“

Obwohl sie auf Fortschritte drängen, erwarten die Unternehmen, die hinter dem Brief stehen, nicht unbedingt eine Lösung bis zum Ende des Jahres.

Sie hoffen auf Fortschritte im nächsten Jahr, wenn Belgien die Ratspräsidentschaft innehat, in der Hoffnung, dass das Gesetz noch vor der Neubesetzung der EU-Kommission nach den Europawahlen Mitte des Jahres verabschiedet werden kann.

Quelle : Euractiv

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