Question by : Gibt es Fristen bei der Wiederaufn. jur. Verfolgung v. Verschleppung innerhalb d. Familie?
Bin das Opfer eier Verschleppung durch meinen Bruder u. Schwägerin (diese vornehmlich).
April 1995 kommen meine Schwägerin Anette und mein Bruder Horst mit Vorsatz (jur.), da vorher familär abgesprochen, zu mir nach Berlin. Dort war ich, unverheir., 1 unehel. Tochter o. Unterhaltsansprüche, als selbständiger Antiquitätenhändler tätig, jedoch im Begriff, mein Geschäft zu verkaufen. Im Januar war meine Tochter mit ihrem gesetzllichen Vater (verheiratet mit der Mutter) bei mir erschienen, ohne Unterhaltsfordergen zu stellen. Erste Kontaktaufnahme. Die Frist der Vaterschaftsanfechtung, 2 Jahre, war verstrichen. Die Tochter war damals knapp 4 Jahre alt. Sie konnten allenfalls auf “Good Will” meinerseits hoffen. Der war auch da, denn ich hatte bereits der Mutter vor der Kindesgeburt 2.600 DM überwiesen. Es gab auch jetzt Geschenke und eine großzügige “Reisekostenpauschale”. Zu der Zeit , ebenfalls zu erwähnen, war ich mit einer jg. Dame aus Kiew “verlobt”. Die Mutter der Tochter hatte mich 4 Jahre zuvor wieder verlassen während der Schwangerschaft, zurück zum Ehemann. Sie stammten ursprünglich aus Sachsen, durften 1/2 Jahr vor Mauerfall ausreisen. Die neue Freundin brauchte einen dt Pass. Heirat war vorerst tabu und ich als Junggeselle eisern bis heute..
Anette nötigte mich mit allen Mitten (“Zuckerbrot u. Peitsche” sagte eine Bekannte, vornehmlich jedoch Versprechungen) Berlin zu verlassen und mit ihnen in das elterl. Haus zu ziehen, das sie inzw. für den kl. Auszahlungsbetrag von 45.000 DM geerbt hatten (3 auszuzahlende Geschwister)mit der Verpflichtung, meine Eltern zu pflegen, so schien es damals. Erbbetrug stellte sich später nach dem Tod meines Vaters heraus. Es waren wohl durch Nötigung meiner Schwägerin 2 unterschiedl. Erbvertträge erstellt worden. Der 2. mit einer mehr als 5 mal so hohen Vererbungssumme wurde bis zum Tod meines Vaters 2000 beim Amtsgericht hinterlegt. Wir anderen Geschwister wussten also nichts davon. Wir erhielten 15.000 DM zur Auszahlung jeweils, wovon mein Vater ebenfalls durch Nötigung meiner Schwägerin 15.000 DM selbst beisteuern musste. Die Pflege war juristisch so ausgeklammert, dass es zunächst niemandem auffiel und es niemals dazu kam demzufolge. Meine Mutter flüchtete ins Altenheim. Vorher, auch bereits 1995, kurz nach dem “Erscheinen” bei mir in Berlin, holten Anette und Horst sich eine andere Pflegetante mit Immobilieins Haus. Diese ging dann wohl in deren Besitz über, Pflegegeld wurde wahrscheinlich auch noch gezahlt. Wir erführen nichts oder fast gar nichts, denn die Tante wurde hermetisch verschlossen gehalten.
Dass Erbbetrug gelaufen war, konnte ich zu dem Zeitpunkt nicht ahnen. Dass ich in Berlin als Junggeselle entsprechend freizügig gelebbt hatte und auch die nicht vorhandenen nächtlichen Sperrstunden ausgenutzt hatte, ist ja wohl selbstverständl. und keineswegs illegal oder sittenwidrig. Ich muss das jedoch erwähnen, da es sich später
in der Provinz als fast tödlicher Bumerang erwies durch Neider und Diebe ohne Ende, denn mein beweglichen Sachen (im Gegensatz zu Immobilien) in Form von Antiquitäten und Schmuck waren einfach zu verlockend, so dass mehrere Morddrohungen fielen. und ständig neue Beraubungsatacken erfolgten.
Meine Schwägerin hatte mir zuvor in Berlin versichert, dass ich mein Geschäft dann im Kreis Herford im elterlichen Haus betreiben könne und mir zussätzlich die Räumlichkeiten benannt, die ich nutzen könnte. Schriftlich verfasst hatten wir jedoch nichts, da ich Ihnen eben dummerweise vertraute, denn dato waren sie noch vertrauenswürdig.
Anette half bei d. Vorbereitg. zur Geschäftsübergabe. Als der Käufer sich als nicht termingenau erwies, fuhr sie ihn lautstark an. Der widerum versuchte zu betrügen, da der Üergabepreis neu ausgehandelt werden musste und ich widerum Verpflichtungen nicht einhalten konnte. Horst u. Anette hatten mich im Februar 3 Wochen im Elternhaus “festgehalten” (1. Alarmzeichen). Bei der Geldübergabe dann enntriss mir Anette die Scheine und es stellte sich dann noch zusätzl. heraus, dass Anette sich den Safeschlüssel erschlichen hatte und mit Horst vollkommen ausgeraubt hatte samt legaler Pistole.
Meinen Mitarbeiter hatten sie zu sich hinüber konvertiert u. in dessen Begleitung zahlte Anette das Geld bei einer Bank ein, überwies es auf ihr Konto. Den Beleg habe ich.
Mein Mitarbeiter nannte sie daraufhin “Rasputin”.
Alle Besucher, inzw. argwöhnisch geworden, wurden nicht vorgelassen oder verschreckt., auch vertraute Pers. aus der selben Heimatstadt, meine Verlobte mir ebenfalls aus den Händen gerissen und verscheucht. Die Antiquitäten u. Wohn-Inventar wurden ebenfalls verladen.
Ich nun total mittellos u. o. Wohnungsschlüssel musste mitfahren, mich beschimpfen lassen. Zu Hause gag es Gewalt, Prügel, Telefonie-Behinderg., 4 Wochen Haus-Arrest, keine Hilfe f. Rückkehr, Rausschmiss, 17 Jahre Odyssee durch Landkreis HF, Trittbrettfahrer o.Ende. Staatsanwalts
Best answer:
Answer by meterbrot
Ja, es gibt Fristen, Straftaten bis auf Mord verjähren nach einer gewissen Zeit. In deinem Fall ist dabei entscheidend, nach welchem Paragraphen du denn die beteiligten Personen verklagen möchtest, da kann dir ein Anwalt genauen Rat erteilen.
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